Kreisstiftung Schwäbisch Hall

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Anbieter im Sinne des TTDSG bzw. RStV ist der
Landkreis Schwäbisch Hall-Stiftung
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Die Landkreis Schwäbisch Hall-Stiftung ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Sie wird vertreten durch den Landrat Gerhard Bauer. Inhaltlich Verantwortlicher: Landrat Gerhard Bauer (Anschrift wie oben).

Umsatzsteuer- Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz (UStG): DE 146 789 292

Sanierung der Urbanskirche in Schwäbisch Hall

Die fast 800 Jahre alte unter Denkmalschutz stehende Urbanskirche wurde von der evangelischen Gesamtkirchengemeinde Schwäbisch Hall 2004 aus Kostengründen geschlossen. Der daraufhin 2005 gegründete „Freundeskreis Urbanskirche e. V.“ verpflichtete sich, die laufenden Unterhaltskosten zu übernehmen. Durch die in den Außenmauern aufsteigende Feuchtigkeit wird die Außen- und Innenausstattung geschädigt. Stützmauern sind bereits so stark beschädigt, dass diese teilweise eingestürzt oder einsturzgefährdet sind. Die wertvolle Mezler-Orgel aus dem Jahr 1778 ist kaum mehr bespielbar.

Die bei der Außensanierung auf 5 Jahre anfallenden Kosten von voraussichtlich 500.000.- € sollen zu je etwa einem Drittel von der Denkmalbehörde, dem Oberkirchenrat und der Kirchengemeinde getragen werden. Da die Kirchengemeinde nur sehr begrenzt eigene Mittel einsetzen kann, ist sie auf Spenden und die Hilfe der beiden Fördervereine „Förderverein zur Erhaltung der mittelalterlichen Kirchen in

Hall e. V.“ und „Freundeskreis Urbanskirche e.V.“ angewiesen.

Mit der Innensanierung wurde bereits begonnen. Deren Finanzierung ist durch Einzelspenden und Zusagen der beiden Fördervereine gesichert.

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