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Landkreis Schwäbisch Hall - Stiftung (Druckversion)

Stiftungsvorstand

Wer und was ist der Stiftungsvorstand?

Der Stiftungsvorstand ist wie der Stiftungsrat und das Stifterforum ein Organ der Stiftung.

Der Vorstand besteht aus bis zu fünf Mitgliedern. Derzeit gehören dem Vorstand vier Mitglieder an.

Der Landrat des Landkreises Schwäbisch Hall ist kraft Amtes Vorstandsvorsitzender der Stiftung. Die übrigen Mitglieder des Vorstands werden durch den Stiftungsrat auf die Dauer von fünf Jahren gewählt und vom Vorstandsvorsitzenden bestellt. Die Mitglieder können auch wieder gewählt werden.

Die Bestellung von Mitgliedern des Stiftungsrats zu Vorstandsmitgliedern ist nicht zulässig.

Aufgaben des Vorstandes

Dem Vorstand obliegt die Durchführung der Maßnahmen zur Erfüllung des Stiftungszwecks. Der Vorstand verwaltet das Stiftungsvermögen und verwendet die Stiftungserträge entsprechend den Gesetzen und der Satzung.

Der Vorstand hat jedes Geschäftsjahr einen Wirtschaftsplan aufzustellen und dem Stiftungsrat zur Genehmigung vorzulegen. Er hat bei seiner Tätigkeit darauf zu achten, dass die Steuerbefreiung der Stiftung nicht gefährdet wird.

Der Vorstand

Landrat
Gerhard Bauer
- Vorstandsvorsitzender -

Vorstandsvorsitzender der Sparkasse
Schwäbisch Hall-Crailsheim
Thomas Lützelberger
- Stellv. Vorstandsvorsitzender -

Karin Schick, Gaildorf
- Mitglied des Vorstands -

Susanne Hammer, Crailsheim
- Mitglied des Vorstands -

Kontakt

Anbieter im Sinne des TTDSG bzw. RStV ist der
Landkreis Schwäbisch Hall-Stiftung
Münzstraße 1
74523 Schwäbisch Hall
Fon: 0791/755-7208
Fax: 0791/755-7545
E-Mail schreiben

Die Landkreis Schwäbisch Hall-Stiftung ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Sie wird vertreten durch den Landrat Gerhard Bauer. Inhaltlich Verantwortlicher: Landrat Gerhard Bauer (Anschrift wie oben).

Umsatzsteuer- Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz (UStG): DE 146 789 292

http://www.kreisstiftung-sha.de//de/ueber-uns/stiftungsvorstand